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Hier können Sie Ihre Renteninformationen abfragen! Vorsicht: Die Zahlen aus den Rentenbescheid sind nicht verbindlich!
Die gesetzliche Rente, die Sie ab dem 62. Lebensjahr (mit Abzug von 0,3 % pro Monat, den Sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen) vermutlich erhalten werden, ist die Säule Ihrer Altersversorgung. Allein von der gesetzlichen Rente werden Sie Ihren Lebensstandard jedoch nicht halten können. Rechnen Sie mit einer erheblichen Einkommensreduzierung ab dem Rentenalter.
Glauben Sie den Politikern nicht. Der Spruch vom Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm: „Denn eins ist sicher – die Rente“ Ende der 80er Jahre hat sich wohl als größte Politikerlüge herausgestellt. Das Schlimme ist jedoch, dass Norbert Blüm heute noch derselben Meinung ist (ZDF-Sendung „Kerner“), obwohl ihm dies auch schon damals klar sein musste.
Rechnen Sie mit max. 50 % Ihres letzten Nettoeinkommen von der Rente.
Wichtig ist jedoch, dass Sie sich heute schon darum kümmern, was Sie später einmal erhalten könnten (Hochrechnung).
Unsere Empfehlung: Fordern Sie Ihren Rentenverlauf mit den derzeitigen Rentenansprüchen über Ihren Rentenversicherungsträger an. Geben Sie einfach Ihre Daten und die Sozialversicherungs-Nr. ein. Sie erhalten innerhalb von 2 – 8 Wochen Ihre Unterlagen zugeschickt.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Steigerung der Lebenshaltungskosten bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt wird und das dies eine Hochrechnung und somit keine Gewähr für Ihre tatsächliche Rente darstellt, auch wenn Sie die gesetzlichen Ansprüche haben. Wo jedoch kein Geld ist, kann man auch nichts holen. Im November 2003 fehlten bei der BA (Bundesagentur für Arbeit) über € 9.000.000.000.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir beraten Sie gerne!
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